
Gesangsunterricht Köln
AGB
ALLGEMEINE UNTERRICHTSBEDINGUNGEN
§ 1 Pflichten
Der Schüler verpflichtet sich zum regelmäßigen Üben und zum Besuch des Unterrichts.
Die Lehrkraft verpflichtet sich zur Erteilung eines termingerechten, qualifizierten Unterrichts.
§2 Unterrichtszeit
Der Unterricht findet wöchentlich statt und erfolgt in Absprache mit der Lehrkraft unter Berücksichtigung der Belange des Schülers/der Schülerin und der Schule.
§ 3 Partnerunterricht
Partnerunterricht kann nur dann gebildet werden, wenn geeignete Partner bei der entsprechenden
Lehrkraft vorhanden sind. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Partnerunterricht besteht daher nicht.
Aufgrund von Auflösung des Partnerunterrichtes kann sich der monatliche
entsprechend verändern. Sollte der Partnerunterricht in Einzelunterricht umgewandelt werden, gelten
die Preise des Einzelunterrichts.
§4Kündigung
Die Probezeit für den Unterrichtsvertrag beträgt 4 Wochen ab Unterschriftsdatum, in
denen beide Vertragspartner ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen können.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung bedarf der
Schriftform und muss spätestens bis zum letzten Tag des Kalendermonats vorliegen.
§ 5 Unterrichtsausfall/Krankheit
Für vom Schüler nicht wahrgenommene Stunden besteht keine Nachholpflicht und diese
nicht vom Honorar abgezogen werden. Durch den Lehrer ausgefallene Stunden werden vor-/
nachgegeben oder vertreten. In unlösbaren Einzelfällen kann der monatliche Unterrichtsbeitrag
anteilig erstattet werden.
Während der Ferien in NRW, sowie an gesetzlichen Feiertagen und in der
Zeit von Weiberfastnacht bis einschließlich Veilchendienstag wird kein Unterricht erteilt; die
Entgeltzahlungspflicht wird davon nicht berührt. Bei längerer Verhinderung des Musikschullehrers / der Musikschullehrerin bemüht sich die
Musikschule schnellstmöglich um eine Vertretung.
§ 6 Datenschutz
Der Vertragspartner/die Vertragspartnerin erklärt sein/ihr Einverständnis mit der Verarbeitung derangegeben personenbezogenen Daten. Die Kontaktdaten dürfen im Rahmen des Unterrichts an den/
an der jeweiligen Jam Köln Lehrer/Lehrerin weitergegeben werden, sofern dies in Übereinstimmung
mit den geltenden Datenschutzbestimmungen, wie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in
der EU, erfolgt.
§ 7 Umsatzsteu
Jam Köln ist nach §4 Nr.21 UStG umsatzsteuerbefreit, die Mehrwertsteuer kann somit nicht
ausgewiesen werden.
Anhang zum Unterrichtsvertrag: