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AGB

ALLGEMEINE UNTERRICHTSBEDINGUNGEN

§ 1 Pflichten

Der Schüler verpflichtet sich zum regelmäßigen Üben und zum Besuch des Unterrichts.

Die Lehrkraft verpflichtet sich zur Erteilung eines termingerechten, qualifizierten Unterrichts.

§2 Unterrichtszeit

Der Unterricht findet wöchentlich statt und erfolgt in Absprache mit der Lehrkraft unter Berücksichtigung der Belange des Schülers/der Schülerin und der Schule.

§ 3 Partnerunterricht

Partnerunterricht kann nur dann gebildet werden, wenn geeignete Partner bei der entsprechenden

Lehrkraft vorhanden sind. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Partnerunterricht besteht daher nicht.

Aufgrund von Auflösung des Partnerunterrichtes kann sich der monatliche 

entsprechend verändern. Sollte der Partnerunterricht in Einzelunterricht umgewandelt werden, gelten

die Preise des Einzelunterrichts.

§4Kündigung

Die Probezeit für den Unterrichtsvertrag beträgt 4 Wochen ab Unterschriftsdatum, in

denen beide Vertragspartner ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen können.

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung bedarf der

Schriftform und muss spätestens bis zum letzten Tag des Kalendermonats vorliegen.

§ 5 Unterrichtsausfall/Krankheit

Für vom Schüler nicht wahrgenommene Stunden besteht keine Nachholpflicht und diese 

nicht vom Honorar abgezogen werden. Durch den Lehrer ausgefallene Stunden werden vor-/

nachgegeben oder vertreten. In unlösbaren Einzelfällen kann der monatliche Unterrichtsbeitrag

anteilig erstattet werden.

 

Während der Ferien in NRW, sowie an gesetzlichen Feiertagen und in der

Zeit von Weiberfastnacht bis einschließlich Veilchendienstag wird kein Unterricht erteilt; die

Entgeltzahlungspflicht wird davon nicht berührt. Bei längerer Verhinderung des Musikschullehrers / der Musikschullehrerin bemüht sich die

Musikschule schnellstmöglich um eine Vertretung.

§ 6 Datenschutz

Der Vertragspartner/die Vertragspartnerin erklärt sein/ihr Einverständnis mit der Verarbeitung derangegeben personenbezogenen Daten. Die Kontaktdaten dürfen im Rahmen des Unterrichts an den/

an der jeweiligen Jam Köln Lehrer/Lehrerin weitergegeben werden, sofern dies in Übereinstimmung

mit den geltenden Datenschutzbestimmungen, wie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in

der EU, erfolgt.

§ 7 Umsatzsteu

 

Jam Köln ist nach §4 Nr.21 UStG umsatzsteuerbefreit, die Mehrwertsteuer kann somit nicht

ausgewiesen werden.

Anhang zum Unterrichtsvertrag:

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